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Ein Geschenk vom Staat

Steuerermäßigung für Handwerksleistungen

Mieter und Wohnungseigentümer können den Steuerbonus für Modernisierung, Renovierung und Erhaltung im privaten Haushalt nutzen.

Ab 01. Januar 2009 sind dies 20% von maximal 6.000 € auf Handwerksleistungen - also bis zu 1.200 € pro Jahr.

Die Aufwendung für Arbeitskosten einschließlich der darauf anfallenden Mehrwertsteuer ist begünstigt. Der Anteil der Arbeitskosten muss dabei gesondert ausgewiesen werden.
Materialkosten werden nicht begünstigt. Die Steuerbegünstigung kann nur gewährleistet werden, wenn die Bezahlung auf das Konto des Handwerkers per Beleg nachgewiesen wird. Barzahlungen dagegen werden nicht anerkannt.
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen mit dem Zahlungsnachweis beim Finazamt ein. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommenssteuerschuld verrechnet.

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